Der Verfassungsgerichtshof hat im ersten Halbjahr 2026 eine Reihe bemerkenswerter Entscheidungen veröffentlicht. Eine Auswahl mit Blick auf Land und Leute.

Weingesetz auf dem Prüfstand

Für die Landwirtschaft besonders interessant: Anfang Juli hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren zum Klassifizierungssystem des Weingesetzes eingeleitet. Verfassungsrechtlich bedenklich könnte die Rolle des Nationalen Weinkomitees sein. Betroffene Betriebe sollten das Verfahren beobachten – eine Aufhebung könnte die Einstufung von Lagen und Bezeichnungen neu ordnen.

Informationsfreiheit wirkt

Das neue Grundrecht auf Informationszugang zeigt Zähne: Im Juli stellte der VfGH fest, dass auch eine Bank im Landeseigentum Auskunft geben muss. Für Bürger – auch gegenüber Gemeinden und ausgelagerten Gesellschaften – ein wichtiges Signal: Wer Informationen von der öffentlichen Hand braucht, hat dafür seit 2025 ein einklagbares Recht.

Eigentum und Strafrecht

Der erweiterte Verfall von Vermögenswerten nach dem Strafgesetzbuch wurde als verfassungskonform bestätigt (Juli 2026). Bereits im April hielt der Gerichtshof fest: Die Beschlagnahme von „Raserfahrzeugen“ ist grundsätzlich zulässig – die Ausnahme für Leasingfahrzeuge verstieß aber gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Weitere Entscheidungen im Überblick

Gleichheitswidrig sind unterschiedliche Fristen im Versicherungsvertragsgesetz (Mai). Der Rechnungshof erhält Einsicht in die Geschäftsbücher einer Partei (März), und die Beschränkung des Medienzugangs zu Untersuchungsausschüssen wurde aufgehoben (Juli).

Quelle: VfGH – News 2026. Angaben ohne Gewähr – keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Vertiefung: Modul „Die Grundlagen des Rechts“ und „Zivil- & Verwaltungsverfahren“.