2024 bringt eine Reihe von Neuerungen im Arbeitsrecht, die auch landwirtschaftliche Dienstgeber betreffen.
Änderungen bei Elternkarenz, Pflegefreistellung und Altersteilzeit
Die Elternkarenz wurde neu geregelt, die Pflegefreistellung ausgeweitet und die Altersteilzeit angepasst. Wer Arbeitskräfte beschäftigt, sollte die neuen Ansprüche kennen.
Neue Regeln für Dienstzettel, Mehrfachbeschäftigungen und Fortbildungen
Der Dienstzettel muss seit 2024 deutlich mehr Angaben enthalten. Mehrfachbeschäftigungen dürfen nicht mehr pauschal untersagt werden, und verpflichtende Fortbildungen gelten als Arbeitszeit.
Neuerungen in der Personalverrechnung
Auch in der Personalverrechnung gibt es angepasste Werte und Grenzen – ein Blick in die aktuellen Tabellen lohnt sich vor der nächsten Abrechnung.
Vertiefung: Modul „Anstellung lw. Fremdarbeitskräfte“.
